Mandat oder Machtwort" - Die R2B als (letztes) Korrektiv gegen militärische Alleingänge? Ein Workshop.
Leises Gemurmel und noch leisere Spekulationen füllten den "Willi Bleicher"- Saal vor Beginn des anstehenden Workshops. Aufregung mischte sich mit kühner Wissbegierde.
Es war der herzliche Willkommensgruß Tade Strehks, welcher den Workshop einleitete. Mit gespannten, auf sich gerichteten Blicken aus dem Publikum erläuterte Strehk auf offene sowie gelassene Art und Weise zunächst seine diesjährige Rolle als Gremienberater der Generalversammlung des Projektes MUNBW und offenbarte folglich die grundlegenden Resolutionen der geplanten Veranstaltung.
Der Einstieg gestaltete sich durch eine Assoziationskette mit dem Ausgangspunkt "Schutz". Weder Scham noch Pein zeigten sich, als engagierte Zuhörer auftraten, um ihre Assoziationen zu dem jeweils vorherigen Wort vorzustellen. Beginnend mit "Schutz", über "Helm" und "Verantwortung" hinweg, schloss sich die Kette mit dem Wort "Menschenrechte". Dieser Begriff bot eine geschmeidige Überleitung zu der tatsächlichen Auseinandersetzung mit dem Thema R2P (Responsibility to Protect), die Entwicklung und Geschichte, zu welchem Strehk referierenden Input bot. “Die Welt ist im Wandel und wir sind mittendrin”, so die Schlussfolgerung einer ekstatischen Teilnehmerin des Workshops. Jenes beginnt ihre Beweisführung im thematischen Bezug auf die R2P- Bewegung bereits im Jahre 2001. Kofi Annans (ehemaliger ghanaischer Diplomat) Kommentar zu dem Völkermord in Ruanda: "Wie reagieren wir auf ein neues Ruanda, wenn Intervention als Souveränitätsverletzung gilt”, war es, welche die ICISS (International Commission on Intervention and State Sovereignty) im Jahr 2001 anregte, die bestehende Definition der Souveränität aus dem Jahre 1648 von "Recht auf Nichteinmischung" zu "Souveränität bedeutet Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung" zu ändern, und den Abschlussbericht R2P vorzustellen. Dieser Bericht tritt in Kraft, wenn eines der definierten Vergehen, sei es Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ethnische Säuberung, wobei diese kein eigenen Strafbestand darstellt, sondern sich aus Vorhergehenden ergibt.
Ergänzt wird dies durch “drei Säulen”. Die erste Säule beschreibt die Verantwortung des Staates, die Bevölkerung zu schützen. Scheitert diese, so helfen die internationalen Gemeinschaften aus. Sollte auch diese Initiative nicht ausreichen, schreitet unvermeidlich der Sicherheitsrat ein, und zwar mit “allen nötigen Mitteln", um die Sicherheit (SR) zu garantieren. Es wurden jedoch keine Interventionskriterien definiert, weshalb nur der SR diese in Form eines "case by case" Musters autorisieren kann.
Der detaillierte historische Einblick wird nun von einer Aktivität unterbrochen- einer Positionslinie zu den folgenden Thesen:
1. "Lieber eine Intervention mit Risiko, als gar keine", und
2. "Ein Militärschlag ohne UN- Mandat kann moralisch gerechtfertigt sein".
Beide Aussagen trafen auf tiefe Überlegungen sowie gravierende Meinungsverschiedenheiten, worauf kurze Diskurse folgten.
Dies blieb nicht die einzige interaktive Möglichkeit, welche der Workshop bot. Zum Ende hin teilte sich das Publikum in verschiedene Gruppen, erhielt Flip Charts, ein zugeteiltes Land und dazugehörige Statements, welche sie je nachdem, ob die Aussage vorteilhaft oder nachteilhaft für das Image des Landes ist.
Resümierend diskutierten die Teilnehmer*innen die tatsächliche Funktionalität des R2P- Berichts. Zwar schlossen sie auf unterschiedliche Konklusionen, trugen jedoch alle das gleiche erfüllte, begeisterte Gesicht durch die Tür hinaus.