Völkerrecht und Völkerstrafrecht

Am Freitagabend hatten die Teilnehmenden von MUNBW 2025 die Möglichkeit ihr Wissen in verschiedenen Themenbereichen in Vorträgen zu vertiefen.
Im Vortrag zu Völkerrecht und Völkerstrafrecht erläuterte Dr. Mark Zeccola
die wichtigsten Begriffe und erklärte die Grundlagen. Während und auch nach dem Vortrag beantwortete er die Fragen der Teilnehmenden.
Herr Dr. Zeccola definierte Völkerrecht folgendermaßen: „Völkerrecht ist die Summe der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regeln ohne deren internem Recht anzugehören" (Graf Vitzthum, Völkerrecht, I., Rn. 32). Ferner erläuterte er, dass es ein Problem des Völkerrechts sei, dass es auf der Welt keine Instanz gebe, die das Völkerrecht durchsetzen könne. Es baut darauf auf, dass die Staaten es anerkennen und ihm zufolge handeln.
Auch das Völkerstrafrecht erklärte Herr Dr. Zeccola und bezog sich dabei auf
den internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Er betonte hier besonders den Unterschied zum internationalen Gerichtshof (IGH). Der IStGH wird nur tätig wenn eines der vier sogenannten „core crimes" eintritt. Diese sind Völkermord,
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen
der Aggression. Gleichzeitig wird der IStGH nur dann aktiv, wenn das Verbrechen
in seiner Zuständigkeit liegt. Das bedeutet, dass entweder der Ankläger oder der Angeklagte in einem Staat bzw. ein Staat sein muss, der den IStGH anerkennt.
Zum Schluss beantwortete der Vortragende dann noch die vielen Fragen der Delegierten. Diese waren vor allem auf aktuelle Beispiele der Weltpolitik bezogen.